Fischereigenossenschaft Wenden
Fischereigenossenschaft Wenden

Hallo und herzlich willkommen bei der Fischereigenossenschaft Wenden

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Wenn Sie alles Wissenswerte über die Fischereigenossenschaft und Fischereirecht erfahren wollen, sind Sie hier an der richtigen Adresse.

Aufgaben

§ 3 Aufgaben der Fischereigenossenschaft

  1. Die Fischereigenossenschaft nimmt die ihren Mitgliedern zustehenden Befugnisse hinsichtlich der Wahrnehmung der Fischereirechte sowie die ihnen im fischereilichen Interesse obliegenden Verpflichtungen nach Maßgabe des geltenden Rechts unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und allgemeiner fischereilicher Belange wahr. Ihr obliegt insbesondere der Abschluß von Fischereipachtverträgen und Fischereierlaubnisverträgen sowie die Erfüllung der Hegepflicht.

  2. Aufgabe der Fischereigenossenschaft ist es auch, Hegemaßnahmen, insbesondere Besatzmaßnahmen, im Genossenschaftsgebiet und mit angrenzenden Fischereigenossenschaften zu koordinieren sowie die Fischereirechte im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verfahren wahrzunehmen.

  3. Die Fischereigenossenschaft ist berechtigt und verpflichtet, Ersatzansprüche ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer Aufgaben gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

Aufgaben

§ 3 Zusatz

Desweiteren führen wir Projekte in und an den Gewässern der Gemeinde Wenden mit Kindern und Jugendlichen durch. Hierbei arbeiten wir mit Kindergärten, Schulen und anderen Gruppen zusammen.


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